20 Schritte zur Ältestenwahl in unserer Gemeinde

1. Terminplanung im Gemeinde- oder Ortskirchenrat
Kandidatensuche für die Wahl ab Januar 2025


2. Festlegung einer oder eines Wahlverantwortlichen, die oder der
die Informationen zur Ältestenwahl 2025 sammelt, aufbereitet
und Ansprechperson für das Kirchliche Verwaltungsamt ist.
Kontaktdaten bitte an das Kirchliche Verwaltungsamt melden!
ab Januar 2025


3. Kandidatenwerbung, Informationsveranstaltung zur Mitarbeit
im Gemeinde- oder Ortskirchenrat, Gemeindeversammlung? ab Januar 2025


4. Nur für die Kirchengemeinden, die nicht am 30. November
2025 wählen: Bestimmung des Wahltermins. Für alle Kirchen-
gemeinden: Festlegung von Wahlzeit und Ort, Einrichtung
von Wahl- und Stimmbezirken. Meldung dieser Daten an das
Kirchliche Verwaltungsamt mit dem Erfassungsbogen
bis 30. Mai 2025


5. Entscheidung über die Anzahl der zu wählenden Ältesten? bis 30. Mai 2025


6. Bekanntmachung von Wahltermin, Wahlzeit und Ort durch
Aushang, Gemeindebrief, Internetseite o. Ä.
bis spätestens 1.September 2025


7. Aufforderung an die wahlberechtigten Gemeindeglieder,
Wahlvorschläge einzureichen. Stichprobenartige Prüfung des
Gemeindeglieder-verzeichnisses
bis spätetsens 1. September 2025


8. Auslesen der Daten für die Wahlberechtigte-verzeichnisse
durch den Dienstleister und Beginn des Drucks der Wahlbe-
rechtigten-verzeichnisse und der Wahlbenachrichtigungen
ab 1. September 2025

9. Eingang der Wahlvorschläge beim Gemeinde- oder
Ortskirchenrat. Danach Prüfung der Wählbarkeit der
Vorgeschlagenen und Aufforderung an die Vorgeschlagenen,
ihre Bereichtschaft zur Kandidatur zu erklären
bis spätestens 15.
September 15. bis 18.
September 2025


10. Prüfung der Rückläufe der Vorgeschlagenen, ggf. Nachfragen bis 26. September 2025


11. Beschlussfassung und Aufstellung des Gesamtwahlvorschlags
und Bekanntmachung in der Kirchengemeinde oder Ortskirche
bis spätestens 6.Oktober 2025


11a. Übermittung der Namen der Kandidatinnen und Kandidaten an
das Kirchliche Verwaltungsamt durch die Kirchengemeinden,
die an der Erprobung der Online-Wahlmöglichkeit teilnehmen
bis spätestens 6. Oktober 2025


12. Hochladen von Zusatzinformationen zur Wahlbenachrichti-
gung beim Kirchlichen Verwaltungsamt
bis spätestens 6. Oktober 2025


13. Prüfung des Wahlberechtigte-verzeichnisses stichprobenartig.
Beschwerdemöglichkeit gegen Nichteintragung in das
Wahlberechtigte-verzeichnis
ab Oktober 2025
bis 15. Oktober 2025


13a. Online-Wahlmöglichkeit für Wahlberechtigte in den
Kirchenkreisen, die an der Erprobung teilnehmen
ab Anfang
November bis 23. November 2025


14. Auskunfterteilung aus dem Wahlberechtigte-verzeichnis vom 3. bis 17. November 2025


15. Fürbitte für die Wahl 23. November 2025 **


16. Eingehen und Bearbeiten der Briefwahlanträge ab Anfang November
bis 26. November **


17. Bestellung des Wahlvorstands und Schließen
des Wahlberechtigte-verzeichnisses
bis 29. November 2025 **


18. Am Wahltag: Übergabe des Wahlberechtigte-verzeichnisses
an den Wahlvorstand, Auszählung der Stimmen, Feststellung
des Wahlergebnisses und öffentliche Bekanntmachung des
Wahlergebnisses, Anfertigung einer Wahlniederschrift 30. November 2025**


19. Benachrichtigung der Gewählten ab 30. November
2025 **


20. Bekanntgabe der Namen der Gewählten im Gottesdienst unter
Mitteilung der Anfechtungsmöglichkeit / Bekannmachung
durch öffentlichen Aushang. Einführung der Gewählten
Ab 30. November 2025**